Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024
Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz/MiLoG) im Jahr 2014 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch in der Gastronomie. Der Mindestlohn 2015 betrug € 8,50. Ab dem 1.1.2017 wurde der Mindestlohn auf € 8,84 erhöht.
Zum 1.1.2019 ist der Mindestlohn weiter gestiegen, er beträgt seither € 9,19. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit gilt seit Jahresbeginn ein Brutto-Monatslohn von mindestens (9,19 x 174 Arbeitsstunden =) € 1.599,09. Gastronomen und Hoteliers müssen den Mindestlohn auch für geleistete Überstunden zahlen. Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung umgesetzt. Ab dem 1.1.2020 soll der Mindestlohn voraussichtlich auf € 9,35 brutto ansteigen.
Stand: 28. März 2019
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