Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen
BFH-Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof
Mit Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl 2024 I Nr. 323) traten einschlägige Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7) in Kraft. Umgesetzt wurde die bereits im Koalitionsvertrag der ehemaligen Ampel-Regierung vereinbarte Abschaffung der Meldepflicht für touristische Übernachtungen von Inländerinnen und Inländern.
Für deutsche Staatsangehörige, die Hotelübernachtungen in Anspruch nehmen, besteht seit 1.1.2025 keine Hotelmeldepflicht mehr. Nach der Gesetzesbegründung soll dies zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft in Höhe von € 62 Mio. führen.
Zur Umsetzung der Änderungen im Bundesmeldegesetz wurde die Beherbergungsmeldedatenverordnung geändert. In § 1 wurde nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt. Und § 2 wurde dahingehend geändert, dass in Absatz 1 nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt wurde. Bei der Anlage zur Verordnung wurde die Nummer 8 ergänzt. In der Spalte Erläuterung wurde das Wort „Angehörigen“ durch die Wörter „ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder“ ersetzt.
Stand: 26. März 2025
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